Thailändisch lernen

Dampfen in Thailand

        #11  

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apropo rauchen, hatte mal gelesen das Sisha (Wasserpfeife)in TH verboten werden soll/ist...!
Stimmt das auch so vor Ort ?
Hatte in der Insomnia mal 2 geraucht letztes Jahr und jetzt?
 
        #12  

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Das war einmal.
Ist jetzt Verboten.
 
        #13  

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Ich fliege in 4 Wochen auch rüber und werde drei E-Zigs/Dampfen sowie 150ml Liquid mitnehmen, packe das alles ins Handgepäck (da ich nur mit Handgepäck reise). Hoffe das wird so alles funktionieren....
 
        #14  

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Gibt es für das Handgepäck nicht die 100 ml Regelung?
 
        #16  

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nein insgesamt 1000 ml aber pro Gebinde nicht größer als 100ml. Ich nehme 3x 50ml mit also sollte es passen.
 
        #17  

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Ich hatte auch alles im Handgepäck , Flughafen MUC, und
keine Probleme gehabt.
Einzig die Form des Verdampfers könnte beim durchleuchten irritieren.
 
        #19  

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Ja da hat der Herr hmagg schon Recht, was das Dampfen angeht und seine Urteile. Ich bin selbst Dampfer seit einem halben Jahr und meine größte Sorge ist der Flughafen in Dubai wenn ich mit Emirates zwischenlande. Über das Dampfen in Thailand habe ich viel gelesen bzw. mehr recherchiert wie gelesen und kam zu dem Entschluss, es darf nicht verkauft werden aber der Besitz ist legal. Es sollte somit keine Probleme geben in LOS. Mit der Wasserpfeife ist mir neu, Danke an Kelle das wusste ich nicht. Prinzipiell kann man sagen, dass alle muslimischen Länder ein Verbot der elektrischen Zigaretten ausgesprochen haben.
Was die Dampferei in Euroland und Deutschland angeht, geht das Spielchen schon seit mehreren Jahren. Die Tabaklobby(ziemlich mächtig) versucht hier ganz stark die E-Zigarettenlobby(ziemlich klein) auszuschalten. Es gibt auch noch die Pötschke Langer vom DKFZ, die Studien interpretiert, manipuliert und eigene Ideologien durchboxt. Wie das aussieht kann man in der TDP 2 (Tabakrichtlinie) sehen, die im Mai umgesetzt werden soll und man wird hin und hergerissen von lautem auflachen und stillem weinen, wenn man diese liest.
Hier wird manipuliert und wieder einmal wird dem deutschen Staatsbürger gezeigt, dass ihm der Staat sagt was gut und schlecht für ihn ist.
Beispiele aus dem Urteil des BGH
Auszug aus Punkt 77:
„Anders als bei Zigaretten, deren Hauptbestandteil Tabak ist, bleibt bei elektronischen Zigaretten mangels einer bisherigen Regelung des Gebots von Hinweisen zum Schutz der Verbraucher unklar, welche Inhaltsstoffe sie ihrem Körper zuführen und wie diese wirken. „
Auszug aus Punkt 71:
Die Flüssigkeit besteht aus einem Gemisch verschiedener Chemikalien, wobei als Grundsubstanzen Propylenglykol und Glycerin dienen. Zusätzlich werden Aromastoffe beigemischt, zum Teil auch andere pharmakologische Wirkstoffe (BT-Drucks. 17/8772 S. 4).
Das komplette Urteil:
http://www.vapers.guru/wp-content/uploads/2016/02/BGHUrteilFeb2016.pdf
 
        #20  

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doodlwjump hat Recht:Flüssigkeiten im Handgepäck max 1 liter in einzelnen Behältern 100ml.Also max.10x100ml und alles in einer transparenten,wiederverschliessbaren Tüte.
Die EU Verordnung zu E-Zigaretten wurde gerade verschärft,so dass demnächst keine E-Zigaretten im aufgegebenen Gepäck gestattet sein werden.Im Handgepäck werden sie weiterhin erlaubt sein.
Falls jemand doch E-Zigaretten im Gepäck hat und das Sicherheitspersonal das im Röntgengerät sieht,wird der Koffer geöffnet und die E Zigarette rausgenommen und entsorgt.Dann gibt es noch ein nettes Protokoll über die Öffnung mit in den Koffer und das wars.
 
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