Thailändisch lernen

Aufenthaltstitel....unbefristetes Aufenthaltsrecht

        #11  

Member

"und hier bei der Ankunft ?"

@ Jockie
Denke schon das da geschaut wird. Als NICHT EU Bürger checkt sie ja
bei anderen Schalter zur Passkontrolle ein. Da überprüfen sie Pass und Visa genau :wink0:

sawasdee frank69
 
        #12  

Member

Ich könnte mir vorstellen, dass sie die Fluggesellschaft wieder mit nach Hause nehmen muss.

Umgekehrt verhällt es sich ja für uns in Thailand genauso, wenn man seine Unterlagen nicht korrekt beisammen hat.
 
        #13  

Member

Sies positiv Willi, sollte der äußerst unwahrscheinliche, im Promillebereich liegende Fall eintreten, dass du deine Frau nimmer lieb hast, kanst sie in Thailand parken dann und du fliegst mit oder ohne Kinder alleine heim.
 
        #14  

Member

meine Erfahrungen zeiten, das das Visa genau kontrolliert wird bei Ausreise in Thailand... und auch bei der Flugline (EK) wird genau hingeschaut.
 
        #15  

Member

Member hat gesagt:
meine Erfahrungen zeiten, das das Visa genau kontrolliert wird bei Ausreise in Thailand... und auch bei der Flugline (EK) wird genau hingeschaut.

Die Frage ist nur, ob da die Regelungen für alle einzelnen Länder bekannt sind. zB. eben mit den 6 Monaten ausser Landes, dass dann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis die Gültigkeit verliert. (falls das so korrekt ist)

Spätestens am deutschen Schalter, wird dann aber wohl Schluss sein.
 
        #16  

Member

:hehe: :hehe: :hehe: :hehe: :hehe: :hehe: :hehe:


wilu der holde kampfdrachen ist ja schon wieder hier .......möchte aber demnächst wieder zurück .........

kann leider nicht alles schreiben .......da sie hier auch schon mal reingeschaut hat .....trotz ausloggen ...na ja ......

aber das mit dem verständigen der behörden ....na wer würd denn so was machen .......ich etwa als treu sorgender ehemann ?????? :mrgreen:



ach ja ...............aber es kommen einem dabei doch schon mal überlegungen ........ :hehe:
 
        #17  

Member

also wenn die frau die noch keine unbefristete aufenthaltserlaubsnis hat laenger wie 6 monate in thailand ist dann kommt sie net mehr rein ?

was kann mann dann machen neues familienzusammenfuehrungsvisa mit neuen bestimmungen wie deutsch test, etc.... ?

gruss stefan
allgaeu
 
        #18  

Member

Natürlich wird das Visum für D beim check in in Bangkok genau kontrolliert, aber doch nicht ob die Einreise in Thailand länger als 6 Monate zurück liegt.
 
        #19  

Member

Member hat gesagt:
Natürlich wird das Visum für D beim check in in Bangkok genau kontrolliert, aber doch nicht ob die Einreise in Thailand länger als 6 Monate zurück liegt.

Sie muss ein neues Visum beantragen, wenn sie nach 6 Monaten wieder nach D will.

Ist egal ob sie in D befristetes oder unbefristetes Aufenthaltsrech hat !
 
        #20  

Member

Nach Aufenthalt außerhalb der BRD länger als 6 Monate verlieren alle Visa und/oder Aufenthaltstitel ihre Gültigkeit,von daher ist meine Laune schon weit aus besser als etwa noch auf dem Amt.
Wer später als Januar nach D eingereist ist,muß !!!! den Sprachtest A1 nachweisen...egal ob mit deutschem verheiratet.
Meine wurde gefragt auf deutsch und sie konnte net antworten da zu nervös,denn sprechen und verstehen kann sie sehr gut.
Leider ging das in die Hose,dann wird eben das Visa für 2 Jahre verlängert,auf Grund vom Status der Kindsmutter,das darf nie verwehrt werden selbst wenn das einkommen net ausreichen würde.
Der Status verliert aber eben seine Gültigkeit nach über 6 mon. Auslandsaufenthalt.
Alleine könnte sie dann nie einreisen,nur mit Ehemann.
Das ist Fakt.
Auch nur im vorzeigen der Heiratsurkunde an der Grenze beim Zoll.Dann greift ne EU Regel,da ich EU Bürger bin und sie muß schleunigst zum AA.
Hoffe nun etliche Unklarheiten beseitigt und hoffnungen genährt... :p
 
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