Thailändisch lernen

TH --> CH 4 Wochen Besucher Visum für die Schweiz??? Bitte um Hilfe

        #1  

Member

Hallo meine Lieben,

ich möchte meine Freundin die als Kaffeeverkäuferin an der Straße in Bangkok selbständig arbeitet und damit ca. 11K im Monat verdient für 4 Wochen in die Schweiz einladen. Wir sind mittlerweile schon 1.5 Jahre zusammen und davon lebten wir ca.11 Monate Zusammen in Thailand. Zuerst für 2.5 Monate, dann für 2 Monate und noch für 6 Monate bis Ende letztes Jahr 2012. Wir kennen uns aber schon ca. 2 Jahre und haben uns im Facebook kennengelernt.
Letztes Jahr hatte ein ED Visum und schaut mich neben der Schule noch nach Arbeit in Thailand um, was, wie wir ja alle wissen nicht einfach ist und deswegen bin ich zwecks einer befristeten und recht sehr gut bezahlten Arbeitsstelle nach Hause geflogen. Nun bin ich seit ca. 4 Wochen wieder hier in Thailand und wir denken darüber nach für sie ein Besucher-Visum für nur 4 Wochen in der Schweiz zu beantragen.

Mehr zu ihr:
Sie ist 25 Jahre alt und ihre Eltern sind ebenfalls Straßenverkäufer (mit einem ThaiGrill für Chicken etc.) und verdienen recht gute damit ca. 30-40K
Sie arbeitete nie als Bargirl oder dergleichen. Kann aber recht gut Englisch, denn Sie Chattete viel und gerne mit englischsprechenden Mensch (so haben wir uns auch kennengelernt). Sie hatte vor mir eine Beziehung mit einem anderen Farang der ebenfalls aus der Schweiz kam.
Die Eltern besitzen Land und ein Haus auserhalb von BKK, dass mittlerweile recht viel Wert hat und irgendwann mal auf sie überschrieben würde. Sie alle Leben in einem gemieteten kleinen Haus in BKK.

Zu mir:
Ich Schweizer, bin 39 Jahre alt (sehe aber wesentlich jünger aus) und kann ein wenig Thai sprechen. Leider bin ich nun wegen den vielen Aufenthalten in Thailand und weil mein Arbeitsvertrag Mitte Juni abgelaufen war arbeitslos. Ich habe aber Anspruch auf Arbeitslosengeld beim Arbeitsamt, dass mir ca. 4000.- Schweizer Franken im Monat gewährleistet.
Bin natürlich neben der Stellensuche in Thailand auch auf Stellensuche in der Schweiz und würde dann, wenn ich was finde, so um die 5000-7000 Franken verdienen. Leider wäre ich dann aber frischangestellt und es wäre mir natürlich nicht möglich meine Lohnauszüge der letzten paar Monate den Ämtern zu erbringen. Außer eben den Lohnauszügen meines Arbeitslosen Geld oder meiner ehemaligen Anstellung.
Ich hatte mich letztes Jahr zwecks Auswanderung nach Thailand für 4 Monate von der Schweiz abgemeldet und habe damals auch meine Wohnung gekündigt.
Ich lebe dadurch, wann ich dann mal in der Schweiz bin, in einer Zweizimmerwohnung im Haus meiner Eltern und bezahlte keine Miete oder dergleichen. Mein vermögen ist nicht mehr sehr hoch. nur CA. 10’000 Schweizer Franken auf dem CH Konto. Dies könnte ich dem Amt dann auch beweisen und die Kosten für die einreise, Versicherung und dergleichen könnte ich locker decken.

Nun zu meiner Frage:
Wie sehen die Chancen für ein nur 4 Wochen Besuchervisum für mein Schatzi aus, und oder könnte ihr mir bitte Tipps geben wie ich vorgehen sollte.

Wäre für alle Beiträge offen und würde mich sehr darüber freuen.:D


Danke euch
 
        #2  

Member

Ich habe mal eine kleine Abhandlung bezüglich Visa geschrieben. Das bezieht sich allerdings mehr auf die Deutsche Botschaft. Lies es dir mal durch, vielleicht hilft es dir ja etwas weiter.

Visa
 
        #3  

Member

Danke dir vielmals.
Ich werde dies sicher lesen, aber wie ich bis jetzt in Erfahrung gebracht habe ist es in DE und CH nicht das selbe. In der Schweiz wurde es in den letzen Jahren extrem verschäft.. In De ist heute deutlich einfacher ein Visum zu erhalten als in der Schweiz..

GlG
 
        #4  

Member

schau mal da Besuchervisum

Ansonsten sind die Ausführungen von KP sehr hilfreich. Die Schweiz ist auch im Schengenraum. Die Visabestimmungen für Deutschland sind also in etwa die gleichen für die Schweiz.
 
        #5  

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Kleiner Zusatz frage habe ich, dann fange ich an die Beiträge zu lesen.

Ist es ein unterschied ob ich sie für 3 Monat oder wie ich nur für 4 Wochen oder kürzer einladen würde. Eigentlich wählten wir die 4 Wochen nur, weil es wie wir hoffen einfacher ist ein Visum zu erhalten.

Jetz fange ich an zu lesen. :D

DANKE EUCH beinden.
 
        #6  

Member

@ KingPing


In D ist es so, dass eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss. Die wird von den Behörden nur ausgestellt, wenn der Einladende über ausreichende Einkünfte verfügt,


AUSZUG EDA "Besuchervisum (Schengen Visum, Typ C)" der Der Antragssteller kann keine oder nur ungenügende finanzielle Mittel nachweisen. Nachdem die Visumabteilung den Visumantrag geprüft hat, gibt sie ein Formular "Verpflichtungserklärung" an den Antragsteller ab. Diese Verpflichtungserklärung muss der Antragsteller an die einladende Person in die Schweiz schicken. Die einladende Person füllt diese aus und stellt sie dem zuständigen kantonalen Migrationsamt zu.

2. AUSZUG EDA Nachweis von Barvermögen über CHF 30'000.00 mittels aktuellem Bankkontoauszug oder Lohnabrechnung der letzten drei Monate und Betreibungsregisterauszug


Dies ist ja mein Problem, ich habe weil ich solange weg war jetzt seit einem Monat kein Lohn und werde dann wenn ich zurück bin entweder neuangestellt sein und oder Arbeitslosengeld erhalten.
Weis jemand von wie vielen Monaten ich die Lohnabrechnungen bringen muss und oder ob eine Einkommen von ca. 4000.- Fr. vom Arbeitsamt auch genügt.?
 
Zuletzt bearbeitet:
        #8  

Member

Frage doch deine zuständige Ausländerbehörde.
 
        #9  

Member

toby warum liest du nicht meinen link zum EDA? Dann musst du auch nicht mehr fragen..der Antragssteller
muss etwa 100.-- Pro Aufenthaltstag Nachweisen..nicht du. Kann der Antragssteller gratis wohnen verringert sich dieser Betrag..lies die Weisungen des EDA!

Hat sie kein Geld, kannst du eine Verpflichtungserklärung ausfüllen..steht alles in den Weisungen des EDA!

Es ist kompliziert..aber mach es nicht komplizierter als es ist.
 
        #10  

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@ Rabarbero

Danke ich habe denen gerade mal angerufen und wie es aussieht sind meine Chancen, so lange ich Arbeitslos bin sehr gering. FAlls ich aber in nächster Zeit arbeit finde und es belegen kann. Sind meine Chancen eher hoch, weich ich ja lange mir ihr zusammen gelebt habe.

@ gabbiano

Auch danke ich dir, habe ich ja gelesen und dies mit den 100.- Franken pro Tag ist nicht war den dies gilt nicht für eine Besuchervisum und kann so nicht angewendet werden. Dies war die Auskunft vom Swiss Helping Point.
Und die 30'000.- die ich für eine Verpflichtungserklärung brauche habe ich ja nicht. Aber sogar wenn ich die hätte wären wegen meiner Aribeitslosigkeit die Chancen eher tief. Denn man würde spekulieren, dass sie allenfalls für mich Aribeitn würde oder der gleichen.
Deswegen suche ich nun wieder Arbeit und werde es dann versuchen.

Danke euch allen für die Hilfe und Ihr habt mich aufgemuntert und nun kenne ich meinen Weg..

Alles alles gute aus BaNgKoK:D:yes::D
 
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