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Nolan,
das hat jetzt überhaut nichts mit Thailand, Indonesien, Singapur oder sonstigen Ländern zu tun sondern ist eine Internationale Übereinkunft der IATA, an welche sich alle, wirklich alle Fluggesellschaften halten, bzw. halten müssen.
Hier die original Antwort vom FRA-Port:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25. September 2016. Wir bedauern sehr, dass es bei Ihrer Reise zu Unannehmlichkeiten gekommen ist.
Gerne möchten wir Ihnen die Hintergründe erläutern, die dazu geführt haben, dass aus Ihrem Reisegepäck zwei E-Zigaretten entnommen wurden. Gemäß der IATA-Vorschrift, die für alle Fluggesellschaften gleichermaßen gilt, ist der Transport von E-Zigaretten die Lithium-Batterien enthalten, vor unbeabsichtigter Inbetriebnahme geschützt, nur im Handgepäck erlaubt.
Das Gepäck wird unter Bewachung der Bundespolizei, in Abwesenheit des Passagiers, durchleuchtet. Hierbei wird in erster Linie nach Sprengstoff und Waffen gesucht. Werden dabei auch andere Gefahrgüter, wie z.B. Lithium Akkus oder E-Zigaretten, entdeckt, müssen sie dem Koffer entnommen werden. Ansonsten darf der Koffer nicht weitertransportiert werden. Hinweise zu allen im Reisegepäck verbotenen Gegenständen finden Sie auf Ihrem Ticket, auf der Homepage des Luftfahrtbundesamtes oder an den Check-in-Schaltern.
In Ihrem Fall wurden die E-Zigaretten aufgrund ihres geschätzten Wertes in das Fundbüro des Flughafens Frankfurt gebracht und wird dort bis zum 20. Oktober 2016 aufbewahrt. Das Fundbüro berechnet hierfür eine pauschale Aufbewahrungsgebühr von 4,00 €.
das hat jetzt überhaut nichts mit Thailand, Indonesien, Singapur oder sonstigen Ländern zu tun sondern ist eine Internationale Übereinkunft der IATA, an welche sich alle, wirklich alle Fluggesellschaften halten, bzw. halten müssen.
Hier die original Antwort vom FRA-Port:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25. September 2016. Wir bedauern sehr, dass es bei Ihrer Reise zu Unannehmlichkeiten gekommen ist.
Gerne möchten wir Ihnen die Hintergründe erläutern, die dazu geführt haben, dass aus Ihrem Reisegepäck zwei E-Zigaretten entnommen wurden. Gemäß der IATA-Vorschrift, die für alle Fluggesellschaften gleichermaßen gilt, ist der Transport von E-Zigaretten die Lithium-Batterien enthalten, vor unbeabsichtigter Inbetriebnahme geschützt, nur im Handgepäck erlaubt.
Das Gepäck wird unter Bewachung der Bundespolizei, in Abwesenheit des Passagiers, durchleuchtet. Hierbei wird in erster Linie nach Sprengstoff und Waffen gesucht. Werden dabei auch andere Gefahrgüter, wie z.B. Lithium Akkus oder E-Zigaretten, entdeckt, müssen sie dem Koffer entnommen werden. Ansonsten darf der Koffer nicht weitertransportiert werden. Hinweise zu allen im Reisegepäck verbotenen Gegenständen finden Sie auf Ihrem Ticket, auf der Homepage des Luftfahrtbundesamtes oder an den Check-in-Schaltern.
In Ihrem Fall wurden die E-Zigaretten aufgrund ihres geschätzten Wertes in das Fundbüro des Flughafens Frankfurt gebracht und wird dort bis zum 20. Oktober 2016 aufbewahrt. Das Fundbüro berechnet hierfür eine pauschale Aufbewahrungsgebühr von 4,00 €.