Thailändisch lernen

Allgemeine Frage EU-Reise mit Filipina mit Aufenthaltstitel für Deutschland

        #1  

Member

Hallo!

Ich als stiller Mitleser, hab jetzt auch mal eine Frage. Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Die Sache ist folgende: Meine Freundin (Filipina) und ich würden gerne Anfang/Mitte August im europäischen Ausland Strandurlaub machen. Sie vermisst Sonne, Beach und Meer. In Betracht kommen Spanien (Gran Canaria) oder Griechenland (Inseln).

Sie wird ab August eine Aufenthaltsgenehmigung für ein freiwilliges soziales Jahr haben. Momentan hat Sie ein Besuchervisum oder Student Visum (ich weiß jetzt gerade nicht genau...) gültig bis 31.07.2016. Die FSJ-Stelle, bei der sie am 01.08. Anfängt, hat direkt ab 08.08. zwei Wochen Betriebsferien. Das wollen wir natürlich für unseren ersten gemeinsamen Urlaub nach über zwei Jahren Beziehung nutzen.

Können wir mit Reisepass und gültiger Aufenthaltsgenehmigung EU-weit reisen? Zusatzinfo: Der Reisepass läuft im September ab, wir haben aber schon in Berlin einen neuen beantragt, der hoffentlich bis Ende Juli da sein wird.

Vielleicht mach ich mir auch zu viele Gedanken, aber fragen kostet ja nichts :).

Wen es interessiert: Sie ist seit Mai 2015 in Deutschland (AU-Pair Visum), seit April 2016 (Intensiv-Sprachkurs mit neuem Aufenthaltstitel) wohnen wir zusammen. Ab August Freiwilliges soziales Jahr (wiederum neuer Aufenthaltstitel). Das heißt Sie ist jetzt seit Mai 2015 durchgehend in Deutschland und ab August verdient sie sogar ein bisschen eigenes Geld (und Kostet nicht nur^^).

Gruß
Kannix
 
        #2  

Member

Hallo nochmal!!
Liegts an mir, dass hier noch keiner drauf geantwortet hat, oder ist es doch komplizierter als ich dachte?
Ich hatte mir erhofft, dass jemand schreibt: "ist kein Problem, kannst ruhig fliegen", aber da nun gar keine Reaktion kommt, krieg ich langsam Angst.

Ich könnte uns ja auch mit den Auto ans Mittelmeer kutschieren-das wäre doch auch problemlos möglich, deswegen sollte das doch auch mit nem Flieger gehen, oder??

Gruß
Kannix
 
        #3  

Member

Da es anscheinend hier im Forum keiner so richtig weiß, schlage ich dir ganz einfach vor, selbst oder deine philippinische Freundin in eine Deutsche Botschaft zu gehen und sich dort zu informieren. Das habe ich auch bei meiner SLT gemacht, aber das sind schon langen Jahre her und mit Sicherheit nicht mehr aktuell.
 
        #4  

Member

Erkundige Dich doch einfach mal bei der Visa-ausstellenden Ausländerbehörde oder bei der Bundespolizei.

Gruß, Sorglos

@ollithai, wo sollen die beiden denn in Deutschland auf welche deutsche Botschaft gehen?
 
        #5  

Member

Die meisten Aufenthaltstitel gelten wohl für alle Schengen-Staaten. Da ich aber auch nicht sicher sagen kann ob dies für alle Titel gilt oder es vielleicht doch Ausnahmen gibt, würde ich ebenfalls zur Sicherheit im zuständigen Ausländeramt nachfragen. (Eben da wo ihr Aufenthaltstitel ausgestellt wurde).
 
        #6  

Member

Member hat gesagt:
Erkundige Dich doch einfach mal bei der Visa-ausstellenden Ausländerbehörde oder bei der Bundespolizei.

Gruß, Sorglos

@ollithai, wo sollen die beiden denn in Deutschland auf welche deutsche Botschaft gehen?

Siehste, ich kenne mich auch nicht mehr aus.....:cry:
 
        #7  

Member

@Kannix




An sich wäre dein Fall unproblematisch – hier steckt der Teufel aber im Detail, da kurz vor Urlaubsbeginn sowohl der Reisepass als auch die Aufenthaltserlaubnis erneuert werden müssen


Die Entscheidung, dass eine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, scheint ja schon getroffen zu sein. Also mit der Ausländerbehörde sprechen, ob diese bereit sind nach Passvorlage eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis zu erteilen?




LG Jack
 
        #8  

Member

Nach Anlage 22 zum EU Visahandbuch sind folgende Aufenthaltstitel schengenfähig (90/180 Tage Regel:(

DEUTSCHLAND
1. Nach dem einheitlichen Muster ausgestellte Aufenthaltstitel
– Aufenthaltserlaubnis
– Niederlassungserlaubnis
– Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
– Aufenthaltsberechtigung
(Recht auf unbegrenzten Aufenthalt)
Zu beachten: Die „Aufenthaltsberechtigung” wurde vor dem 1. Januar 2005 im
einheitlichen Format ausgestellt und ist unbegrenzt gültig

2.2. Alle sonstigen einem Drittstaatsangehörigen ausgestellten Dokumente, die einem
Aufenthaltstitel gleichgestellt sind
.
.
– Fiktionsbescheinigung
(Befristeter Aufenthaltstitel)
Nur wenn das dritte Kästchen auf Seite 3 angekreuzt ist – der Aufenthaltstitel
bleibt gültig. Die Einreise ist nur in Verbindung mit einem abgelaufenen
Aufenthaltstitel oder Visum zulässig.
Wenn das erste oder das zweite Kästchen angekreuzt ist, berechtigt die
„Fiktionsbescheinigung“ nicht zur visumfreien Einreise
 
        #9  

Member

@ kannix: Nichts für ungut und bitte nicht falsch verstehen.

Du bist mit Deiner Phinay hier in D - richtig? Du bist nicht auf den Kopf gefallen - richtig? Bevor das Mädel hier in DACH ankam hat sie bzw. Du schon mächtig recherchiert - richtig? Bestimmt bist Du auch gut mit google unterwegs - richtig? Bestimmt hast Du auch dort schon Philippinen und ggf. weitere Suchbegriffe eingegeben - richtig? Bestimmt bist Du schon auf einschlägige Foren getroffen - richtig? Rüstige und wissende Forenmember haben Dich auch dort schon beraten - richtig?

Und warum landest Du jetzt ausgerechnet hier - Crosscheck - richtig?
 
        #10  

Member

Member hat gesagt:
@ kannix: Nichts für ungut und bitte nicht falsch verstehen.

Du bist mit Deiner Phinay hier in D - richtig? Du bist nicht auf den Kopf gefallen - richtig? Bevor das Mädel hier in DACH ankam hat sie bzw. Du schon mächtig recherchiert - richtig? Bestimmt bist Du auch gut mit google unterwegs - richtig? Bestimmt hast Du auch dort schon Philippinen und ggf. weitere Suchbegriffe eingegeben - richtig? Bestimmt bist Du schon auf einschlägige Foren getroffen - richtig? Rüstige und wissende Forenmember haben Dich auch dort schon beraten - richtig?

Und warum landest Du jetzt ausgerechnet hier - Crosscheck - richtig?

Hallo!
Erstmal vielen lieben Dank an alle die mir hier Tipps gegeben haben. Werde wohl unsere Sachbearbeiterin beim Ausländeramt fragen, wie sie das sieht.

Was Sharky007 (sarkastische??) Fragen angeht:
Frage 1: richtig.
Frage 2: Sie ist als Au Pair hierhin gekommen. Sie hat in Bayern gearbeitet und ich lebe in NRW. Da haben wir uns noch keine Gedanken über einen gemeinsamen Urlaub gemacht.
Frage 3+4: Google hab ich natürlich schon befragt, aber auf diese spezielle Fragetsellung keine passende Antwort gefunden.
Frage 5: Ne, ich bin nur in diesem Forum angemeldet und schon seit Jahren begeisterter stiller Mitleser. Warum still? Weil ich nichts zu erzählen habe. Nur jetzt hatte ich eine Frage und hab Sie heir gestellt, in der Hoffnung, dass mir jemand helfen kann.
Frage 6: Siehe 5. Habe nur im TAF gefragt.

Darf ich Dich fragen, warum Du diese Vermutungen über mich hier aufstellst? Ich versuche es nicht falsch zu verstehen, aber der Unterton ist doch etwas sarkastisch...

So jetzt drücke ich Island weiterhin die Daumen. :)
 
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