Thailändisch lernen

Bangkok Airways -Bezahlung mit Kreditkarte-

        #1  

Member

Hallo

habe leider mit der Suchfunktion nichts gefunden.

Bangkok Airways antwortet auch nicht auf EMails. :?

Nun meine Frage:

Ich buche den Flug Online bezahle mit Deutscher Kreditkarte, Flugteilnehmer ist aber ein Anderer.
Bei Nok Airways und Thai Airways so nicht ohne Vorzeigen der Kreditkarte möglich.

Air Asia, Orient Air und Thai Lion Air möglich.

Wie sieht es nun bei Bangkok Airways aus ?
 
        #2  

Member

Müsste gehen, klick Dich doch einfach mal durch die Onlinebuchung durch,
LG
G.
 
        #3  

Member

Member hat gesagt:
Nun meine Frage:

Ich buche den Flug Online bezahle mit Deutscher Kreditkarte, Flugteilnehmer ist aber ein Anderer.
Bei Nok Airways und Thai Airways so nicht ohne Vorzeigen der Kreditkarte möglich.

Air Asia, Orient Air und Thai Lion Air möglich.

Wie sieht es nun bei Bangkok Airways aus ?

Auch bei Bangkok Airways ist das nicht möglich. Der Inhaber der Kreditkarte muss zwingend mitreisen. Die Kreditkarte muss beim Check-Inn gezeigt werden, ansonsten geben Sie das Ticket nicht raus.
 
        #4  

Member

Du meinst die Bordkarte; das Ticket ist ja bereits ausgestellt. I.d.R. reicht aber eine Kopie der KK. Ich habe noch von keinem Fall gehört, wo jemand mit einer KK-Kopie am Boden geblieben ist.

Der Sinn soll übrigens sein, sicher gehen zu können, dass die Buchung auch bezahlt wurde. Es gab (und gibt?) wohl Fälle, wo kurzfristige Buchungen mit gefälschten oder gestohlenen Kreditkarten bezahlt wurden und bevor die Buchhaltung das bemerkte, war der Flug schon absolviert. Dann hat die Airline den Schaden.

Wenn man dieser Logik folgt, sollte es mit Buchungen, die schon länger zurück liegen, weniger Probleme geben, weil die Airline das Geld bereits hat. Aber KK-Kopie kann nicht schaden, denn man weiß ja nie, an welchen Mitarbeiter man gerät.
 
        #5  

Member

Member hat gesagt:
Du meinst die Bordkarte; das Ticket ist ja bereits ausgestellt.

Jepp, Recht hast du. Hab mich falsch ausgedrückt.

Member hat gesagt:
I.d.R. reicht aber eine Kopie der KK. Ich habe noch von keinem Fall gehört, wo jemand mit einer KK-Kopie am Boden geblieben ist.

Ob es mit der Kopie ausreicht kann ich nicht beurteilen. Ist meiner Meinung nach aber riskant. Denn wenn die dann sagen, die Kopie reicht nicht aus, steht man wieder vor dem gleichen Problem.

Ich habe nur die Erfahrung, dass im Januar die Bangkok Airways die LT meines Freundes nicht fliegen lassen wollte. Wir wollten uns am Airport Samui treffen. Mein Freund und ich von BKK aus und die LT von HKT aus. Zum Glück waren wir alle gleichzeitig beim Check-IN und so konnten wir das Problem gleich lösen als die LT angerufen hat. Die Dame vom Check-In BKK hat das gleich telefonisch mit dem Check-In von HKT erledigt, uns aber darauf hingewiesen, dass die LT zukünftig selber buchen muss, ansonsten der Flug verweigert werden kann.
 
        #6  

Member

Member hat gesagt:
Der Sinn soll übrigens sein, sicher gehen zu können, dass die Buchung auch bezahlt wurde. Es gab (und gibt?) wohl Fälle, wo kurzfristige Buchungen mit gefälschten oder gestohlenen Kreditkarten bezahlt wurden und bevor die Buchhaltung das bemerkte, war der Flug schon absolviert. Dann hat die Airline den Schaden.
Das klingt plausibel. Ich habe letzten Herbst 14 Flüge bei Bangkok Air gebucht. Alle mehrere Wochen im voraus. Nie wurde nach der KK gefragt.
 
        #7  

Member

Habe bei meinen letzten 10-20 Flügen nie meine KK zeigen müssen, nur Reisepass und fertig.
G.
 
        #8  

Member

Man muss natürlich unterscheiden.

Selber fliegen und mit KK gezahlt, oder jemand Anderes fliegt.
 
        #9  

Member

Das würde bedeuten, der MA am Check-in sieht, ob mit einer fremden KK bezahlt wurde ... mmmh, ich weiß nicht.
 
        #10  

Member

Member hat gesagt:
Das würde bedeuten, der MA am Check-in sieht, ob mit einer fremden KK bezahlt wurde ... mmmh, ich weiß nicht.

Natürlich sieht der MA das sofort. Sobald er die Buchung aufruft, erscheinen auch die Daten der Kreditkarte, mit der der Flug bezahlt wurde.
Stimmt der Name des Kreditkarteninhabers nicht mit dem Passagiernamen überein, fragt er nach der Kreditkarte.
Stimmen beide Namen überein, gibt es natürlich keine Probleme.
Grund ist auch, dass Abbuchungen von Kreditkarten ( wenn z. B. Karte gestohlen wurde) nachträglich storniert werden können, wenn der Inhaber nachweisen kann, dass
er diesen Kauf nicht getätigt hat. Dann würde die Airline auf den Kosten sitzen bleiben. Ist der Kreditkarteninhaber auch am Airport und kann die Karte vorzeigen, ist dieses Problem somit ausgeschlossen.
 
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