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Hallo Zusammen
Ich will mich von meiner Thai Frau trennen wir sind 6 Jahre verheiratet(in DE geheiratet) und leben seit 2 Jahren in der Schweiz und haben einen kleines gemeinsames Kind das in de auf die Welt kam.
Ich war mich mal bei einem deutschen Rechtsanwalt informiert der sich in deutschen und schweizer recht auskennt...
Er meint ich solle nach Deutschland zurückziehen( wir wohnen grenznah)
Und mich dann scheiden lassen, wenn man 6 Monate in DE angemeldet ist gilt Deutsches Recht... Nach deutschen Recht muss ich ihr nur 2 Jahre Unterhalt zahlen und nach schweizer recht lebenslang...
Wer kann mir da Tipps geben damit das ganze einigermaßen normal über die Bühne geht??
Ich will sie nicht einfach abstossen aber ich will auch nicht total benachteiligt sein.
Sie will in der CH bleiben da sie sich scheinbar auch informiert hat.
Sie war während der Ehe Hausfrau.
Ich hab im Internet gefunden das eine Ehe mit einem nicht EU Bürger mindestens 3 Jahre bestand haben muss damit sie hinterher eine Aufenthaltserlaubnis bekommt..
Die Woche hab ich einen Termin bei einem Ch-Anwalt.
Danke schonmal
Grüße
Ich will mich von meiner Thai Frau trennen wir sind 6 Jahre verheiratet(in DE geheiratet) und leben seit 2 Jahren in der Schweiz und haben einen kleines gemeinsames Kind das in de auf die Welt kam.
Ich war mich mal bei einem deutschen Rechtsanwalt informiert der sich in deutschen und schweizer recht auskennt...
Er meint ich solle nach Deutschland zurückziehen( wir wohnen grenznah)
Und mich dann scheiden lassen, wenn man 6 Monate in DE angemeldet ist gilt Deutsches Recht... Nach deutschen Recht muss ich ihr nur 2 Jahre Unterhalt zahlen und nach schweizer recht lebenslang...
Wer kann mir da Tipps geben damit das ganze einigermaßen normal über die Bühne geht??
Ich will sie nicht einfach abstossen aber ich will auch nicht total benachteiligt sein.
Sie will in der CH bleiben da sie sich scheinbar auch informiert hat.
Sie war während der Ehe Hausfrau.
Ich hab im Internet gefunden das eine Ehe mit einem nicht EU Bürger mindestens 3 Jahre bestand haben muss damit sie hinterher eine Aufenthaltserlaubnis bekommt..
Die Woche hab ich einen Termin bei einem Ch-Anwalt.
Danke schonmal
Grüße