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Hallo
aus gegebenem Anlass hier mal eine etwas andere Fragestellung zum Thema Schengen Visum.
Ich stelle das hier ein, weil es ggf. nicht nur mich interessiert. Denn alle die eine Verpflichtungserklärung abgeben wissen ja normalerweise was sie da unterschreiben. Aber das ist ja eher theoretisch. Die Frage ist was passiert dann wirklich wenn der Staat diese VK in Anspruch nimmt.
Der „Fall“ liegt wie folgt, ein guter Bekannter vom mit hat es geschafft seinen Schatz aus Sri Lanka nach Deutschland (Saarland) einzuladen. Sie war jetzt 2 Monate hier und will (kann) nicht mehr zurück. Die Gründe dafür sind sogar für normale Menschen nachvollziehbar, aber für Beamte sicher keine Gründe um Asyl zu gewähren. Um die (familiären) Gründe in ihrer Heimat abzustellen reichen evtl. auch ein paar Monate.
Nun stellt sich die Frage was passiert wenn sie nicht ausreist / sehr verspätet Ausreist?
- Wird eine Fahndung eingeleitet?
- Wie schell geht so was?
- Wer macht sich alles strafbar?
- Was passiert bei einer freiwilligen Ausreise ca. 4-6 Monate zu spät?
Es würde mich freuen hier sinnvolle Antworten zu erhalten.
aus gegebenem Anlass hier mal eine etwas andere Fragestellung zum Thema Schengen Visum.
Ich stelle das hier ein, weil es ggf. nicht nur mich interessiert. Denn alle die eine Verpflichtungserklärung abgeben wissen ja normalerweise was sie da unterschreiben. Aber das ist ja eher theoretisch. Die Frage ist was passiert dann wirklich wenn der Staat diese VK in Anspruch nimmt.
Der „Fall“ liegt wie folgt, ein guter Bekannter vom mit hat es geschafft seinen Schatz aus Sri Lanka nach Deutschland (Saarland) einzuladen. Sie war jetzt 2 Monate hier und will (kann) nicht mehr zurück. Die Gründe dafür sind sogar für normale Menschen nachvollziehbar, aber für Beamte sicher keine Gründe um Asyl zu gewähren. Um die (familiären) Gründe in ihrer Heimat abzustellen reichen evtl. auch ein paar Monate.
Nun stellt sich die Frage was passiert wenn sie nicht ausreist / sehr verspätet Ausreist?
- Wird eine Fahndung eingeleitet?
- Wie schell geht so was?
- Wer macht sich alles strafbar?
- Was passiert bei einer freiwilligen Ausreise ca. 4-6 Monate zu spät?
Es würde mich freuen hier sinnvolle Antworten zu erhalten.
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