Thailändisch lernen

Teil auswanderung beschlossen

        #11  

Member

khorat ist doch ok, da gibt es alles was man als Westler zum Leben braucht inklusiver große Mall. Allerdings wäre mir das Grunstück auch zu groß, zum rasenmähen. wir haben dort auch noch ein Grundstück, allerdings bedeutend kleiner.
 
        #12  

Member

Member hat gesagt:
Allerdings wäre mir das Grunstück auch zu groß, zum rasenmähen.
Thais mähen nicht. Entweder kommt Vieh auf den Grund zum weiden oder es bleibt wie es ist.
Ich habe auch ein Stück Land in der Nähe von Korath. Wenn ich nicht 2 mal im Jahr einen Farmer kommen ließe um alles zu begradigen, dann wäre vermutlich schon alles verwildert und zugewuchert.
 
        #14  

Member

Zitat Zitat von bkk Beitrag anzeigen
Ich habe auch ein Stück Land in der Nähe von Korath.
Dann wird es ja demnächst das Forentreffen Khorat geben.

Da komm ich dann auch mal vorbei.
Das Heimatdorf meiner Mia ist auch in der Nähe von Korat.
Allerdings leben wir in der Nähe von Chiang Mai. Dort ist das Klima angenehmer.

Zwecks Absicherung würde ich Dir noch folgendes Empfehlen. Lass Dir ein Wohnrecht in dem Haus eintragen.
Damit kann Deine Mia das Haus ohne Dein Einverständnis weder beleihen, Verkaufen ect. Auch im Falle wenn Ihr etwas passiert hast Du weiterhin das Wohnrecht. Wenn nicht geht es automatisch an ihre Familie zurück, auch wenn Ihr verheiratet seit...und was das bedeuten kann wissen wir ja alle..
Viel Glück und eine Tolle Zeit in Thailand..
 
        #15  

Member


:lach::lach::lach:


Was as willst du denn absichern ? Du hast nichts , du bist nichts und du kannst nichts in TH !

Entweder er du kannst den " Verlust " verkraften oder bleib besser daheim. Willst du mit der Sippe Krieg ? Mir ist NIEMAND bekannt , der diesen Krieg gewonnen hätte und seinen Einsatz erstattet bekommen hat.

Es es ist immer Totalverlust , ob an Geld oder Glaube.

Aber egal , GLAUBE verdummt die Menschheit :yes:
 
        #16  

Member

Zwecks Absicherung würde ich Dir noch folgendes Empfehlen. Lass Dir ein Wohnrecht in dem Haus eintragen.
Damit kann Deine Mia das Haus ohne Dein Einverständnis weder beleihen, Verkaufen ect. Auch im Falle wenn Ihr etwas passiert hast Du weiterhin das Wohnrecht.

SICHER ???? :mrgreen:

sawasdee frank69
 
        #17  

Member

[h=3]30 Jahre Erbpacht mit Verlängerung[/h] Der einfachste Weg für einen Ausländer in Thailand Land zu nutzen, besteht darin, das Grundstück im Namen eines thailändischen Staatsangehörigen zu kaufen und es dann abgesichert durch einen Erbpachtvertrag auf 30 Jahre zu pachten. Der Vertrag sollte die Option beinhalten, die Erbpacht um weitere 30 Jahre zu verlängern. Mit dem einfachsten Weg ist hier gemeint, daß dieser Weg der schnellste und billigste ist. Jedoch im Grundbuch wird der Name des Thai als Eigentümer eingetragen. Das bedeutet: Der oder die Thai besitzt das Grundstück. Daher sollte schon beim Kauf des Grundstücks der Erbpachtvertrag mit dem neuen Eigentümer abgeschlossen werden.

[h=4]Beim Abschluss eines Erbpachtvertrag sind die folgenden Punkte zu beachten:[/h]http://www.thailandaktuell.com/1635/land-in-thailand-kaufen/

Greetings GG
 
        #19  

Member

Vertrag hin oder her- das Problem sehe ich wenn Mia nebst Familienclan dich z.B. nach einer Trennung zur "Persona non grata" erklärt.:hehe:
Weit weg von der (Rest)Familie wäre hier (meine) Mindestvorraussetzung.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #20  

Member

Vertrag hin oder her- das Problem sehe ich wenn Mia nebst Sippe dich z.B. nach einer Trennung zur Persona non grata erklärt. Will und kann man dann noch dort wohnen

Das ist schon klar, daß nach einer Trennung von Mia das Haus mit Grundstück nicht mehr mein bevorzugter Wohnort sein würde.

Mir geht es einfach darum, daß mich die Familie von Mia nach dem evtl. Ableben der Mia nicht von Haus und Hof verjagen kann.

Ich habe mit meiner Thai Frau die letzten 15 Jahre einiges aufgebaut. Es ist auch in ihrem Interesse, falls ihr etwas passiert nicht alles der teilweisen faulen Familie in die Hände fällt.
Deshalb die Möglichkeit mit dem eingetragenen Wohnrecht.
 
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