Thailändisch lernen

Laberthread (Thailand News) - Kampagnen, Rechtsstaat und was ist Gerechtigkeit ?!

        #11  

Member

Also ich kann die Wut und das Entsetzen einiger Leute hier schon verstehen, das ist nur allzu Menschlich und Emotional. Besonders bei den Leuten die selbst Kinder haben.
Natürlich sollte erstmal die Unschuldsvermutung gelten, aber wenns auch nur aus der Bildzeitung oder RTL ist, komplett aus den Fingern gesogen werden die sich die Story auch nicht haben.
Wenns denn wirklich stimmen sollte, dann finde ich die Strafe von 15 Jahren die im Raume steht und die vorgeschlagenen Repressalien einiger Member eher noch zu Milde, auch wenns den Opfern natürlich auch nicht helfen würde.
Man hört immer wieder von den Opfern solcher Verbrechen, das sie sich wünschen das der Täter eine möglichst hohe Strafe bekommt, nicht aus Rache, sondern damit er dasselbe keinem anderem mehr antun kann.
 
        #12  

Member

Aber wie schnell einige Member sich hier festlegen und absurdeste Urteile fällen, das ist schon sehr enttäuschend, um nicht zu sagen erbärmlich. Wer auf so Strafen steht, der kann ja in ein Land gehen, in dem die Sharia gilt.

Eigentlich sollten wir ja alle froh sein, leben wir in Ländern, die eine zivile und menschliche Rechtssprechung haben. Es sind ganz besondere Schlaumeier die sich eine "Rachejustiz" wünschen.

Das Strafmass ist wohl schwierig voraus zu sagen. Wenn der Täter geständig ist, die Taten bereut und sich beim Gericht und beim thailändischen Volk entschuldigt , wird die Strafe schon mal halbiert.
 
        #13  

Member

Member hat gesagt:
Das Strafmass ist wohl schwierig voraus zu sagen. Wenn der Täter geständig ist, die Taten bereut und sich beim Gericht und beim thailändischen Volk entschuldigt , wird die Strafe schon mal halbiert.

Gabbiano, in Thailand gibt es den "Thailand Penal Code", das Strafgesetz in Thailand. Das Strafmaß für den aktuellen Fall ist dort vorgegeben (s. o.). Im Falle einer für einen Straftäter zu erwartenden Todesstrafe kann diese für einen geständigen Straftäter in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt werden.
 
        #14  

Member

Member hat gesagt:
Man hört immer wieder von den Opfern solcher Verbrechen, das sie sich wünschen das der Täter eine möglichst hohe Strafe bekommt, nicht aus Rache, sondern damit er dasselbe keinem anderem mehr antun kann.

Die Täter, wenn der Missbrauch bewiesen ist, weg zu sperren, dass finde ich ja auch absolut richtig und dies zu tun, damit sie so etwas nicht erneut machen, halte ich auch für einen validen Grund. Aber was ich nicht in Ordnung finde sind Forderungen die sich auf die selbe Stufe herab begeben und mit unserem rechtsstaatlichen Verständnis im Westen weniger zu tun haben als mit irgendwelchen Standards in Ländern in denen die Sharia oder ähnliches gilt.
Und man wird eine Strafe wohl nie damit begründen können, was es den Opfern bringt. Den wird es nichts bringen - außer eben das Gewissen, dass dieser eine Täter nicht erneut zuschlagen wird. Aber für die Opfer braucht es ganz anderes, was ihnen etwas bringt.

Das RTL und die BILD sich nichts komplett aus den Fingern saugen halte ich im übrigen für ein Gerücht. Da muss man nur mal etwas auf BildBlog lesen. Zumal da sicher auch keine eigenen Recherchen hinter stehen, sondern man von irgendeiner Zeitung abgeschrieben hat, die es vielleicht auch irgendwo abgeschrieben hat.
Gerade Missbrauch und Vergewaltigung sind doch auch Straftaten, die oft genug missbraucht werden. Man schaue sich beispielsweise mal den Fall Horst Arnold an. In so einem Fall, kann man den Medien nicht mal vor werfen, ihn entsprechen dargestellt zu haben - falsch war es trotzdem.
Ich kenne selbst zwei Leute, denen zu Unrecht Missbrauch und Vergewaltigung von Minderjährigen Schutzbefohlenen vorgeworfen wurde - jeweils aus Karriere bzw. Konkurrenzgründen am Arbeitsplatz. Jeweils hat sich heraus gestellt, dass nicht einmal ein Anfangsverdacht vorliegt. Trotzdem nehmen die Beschuldigten bei so etwas immer Schaden.
Daher sollte man sich bei so etwas nicht auf ein Stammtischniveau begeben und leichtfertig urteilen, weil ja schon ein bisschen was dran sein muss. Das ist nämlich oft auch falsch. Aber weil viele Leute denken, ein bisschen was muss dran sein, bleibt auch immer ein bisschen was hängen - zu unrecht.

Wenn der Beschuldigte also vom Gericht als schuldig befunden wird, es gibt ja möglicherweise mehrere Speicherkarten mit Filmen der vorgeworfenen Taten, dann soll er natürlich sein Urteil bekommen im Rahmen der Gesetze. Und die soll meinetwegen auch lange ausfallen, dagegen will ich ja gar nichts sagen. Ein Freund der Kuscheljustiz wie wir sie hier teilweise erleben bin ich beim besten Willen nicht. Urteile wie das gegen die Jugendlichen, die Jonny K. in Berlin zu Tode geprügelt haben, kann ich nicht nachvollziehen.
 
        #15  

Member

Mit der Thailändischen Justiz hatte ich noch keine Berührungspunkte, dafür kenne ich mich mit der Deutschen um so besser aus.
Der sog. "Kuschelvollzug" findet nicht, oder in sehr begrenztem Rahmen statt (z.B. wenn Sozialpädagogen sich einen Gefangenen "herauspicken" ).
Im Großen und Ganzen müssen die Vollzugsbeamten auf die Gefangenen mit Sex. Taten, besonders ein Auge haben.
Denn diese haben es im Vollzug besonders schwer.

Sowohl die K... als auch die Frauen vergewaltigt haben, bekommen des öffteren ein Brillenhämatom verpaßt, wo da das Kuscheln stattfindet entzieht sich mir.

Wir haben diese Leute meist alleine Duschen geschickt und auf "Freistunde " also Hofgang haben Die zumeist verzichtet.

Was die "Verhältnismäßigkeit" und die allg. Stimmung in D-Land anbelangt verstehe ich so einiges nicht.
Es wird sich über Kinderschänder mehr aufgeregt als darüber das Kinder verhungern , oder umgebracht werden oder oder...
Es gibt bei uns eine ganze Reihe Gesetze die das Entsprechende unter Strafe stellen, das hat bisher gut funktioniert.

Im übrigen , die Typen die in dunkelen Capes an der Ecke bei der Schule warten, sind etwa so selten wie die blaue von Mauritius .
Aufpassen muss man in den Familien, auf den Stiefvater auf den Onkel und ja auch auf Frauen.. 10% aller Sexualstraftäter sind Frauen. Eine Dunkelziffer ist gegeben und wegschauen tut die ein oder andere Person auch.
Es sind vorallem männliche Personen, die Zugang zu Kindern haben oder suchen, z.B als Trainer im Sportverein oder halt die Freundinnen mit Kind haben .Diese pädophil veranlagten Männer (zumeist), identifizieren sich nicht mit der Vaterrolle.

Häufig haben diese Personen bereits selbst Missbrauch erlebt , dieses Verhalten geben sie dann weiter und hier setzt z.B Therapie an, um diesen Kreislauf zu durchbrechen.

Und es brauchen beide eine Therapie, Täter und OPFER , den die Opfer von heute werden u.U. die Täter von Morgen.

Übrigens den "Scharfrichtern" sei gesagt, Schwanz abschneiden bringt nichts, das größte Sexualorgan ist das Gehirn. Es hat schon Fälle von impotenten Kindesmissbrauchern gegeben die dann die Finger z.B benutzten.

Member hat gesagt:
Urteile wie das gegen die Jugendlichen, die Jonny K. in Berlin zu Tode geprügelt haben, kann ich nicht nachvollziehen.
Wenn dich die Hintergründe in dem Fall interessieren dann "man" sich eine Kopie des Gerichtsprotokolls incl . Urteilsbegründung schicken lassen, Aktenzeichen erfragen und dann bei Gericht anfordern, kostet nicht die Welt.
Ich Mutmaße mal, das die Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, auserdem kann das Gericht "Entlastendes" berücksichtigen . Die "berüchtigte " schwere Kindheit z.B :ironie:
 
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        #16  

Member

@paff, gute Statements die du hier ablieferst. Ich kann und will unsere deutsche Justiz nicht mehr verstehen. Jonny K. ist ein besonderer Fall für mich. Nicht zu vergessen auch das Urteil gegen den 29Jährigen vorletzte Woche, der seine Freundin auf brutalste Art geschlagen und über ne Woche festgehalten hat. Sie ist nachweislich an den Verletzungen gestorben. Dieser Typ bekommt 10 Jahre! Für mich zu wenig!
Wenn ich jetzt noch schreiben würde wie man mit solchen Leuten umgehen sollte (ich spreche hier nicht von Folter oder Dergleichen) werd ich gleich als rechter Junge bezeichnet, also bleibts draußen. Aber ich denke viele wissen was ich meine.
 
        #17  

Member

@Steiner: Kuschelvollzug habe ich nicht gesagt. Das kann ich nicht beurteilen, da ich noch kein deutsches Gefängnis selbst von innen gesehen habe. Da du, soweit ich das in Erinnerung habe, im Vollzug gearbeitet hattest, kannst du das dahingegen sicher gut beurteilen.
Was ich mit Kuscheljustiz meinte sind die Urteile und das die Täter oft dann auch vorzeitig aus dem Gefängnis kommen oder tagsüber raus dürfen. Die Richter können ja auch nur Urteile fällen, die im Rahmen der Gesetze möglich sind - darum liegt es auch nicht immer am Richter.
Ich denke es fällt vielen Menschen schwer zu verstehen, wieso z.B. ein Breno der sein Haus abbrennt, eine Tat bei der nur Sachschaden entstand, 3 Jahre und 8 Monate als Urteil bekommt (wobei er jetzt nach knapp 1 Jahr Freigang bekommt) und die Totschläger vom Alexanderplatz 2,5 bis 4,5 Jahre (Jugendstrafe). Andererseits hatte ich schon damit gerechnet, dass nicht aufzuklären sein wird, wer welche Schuld trägt und es zu Freisprüchen kommt. Das hätte ich einem Richter auch nicht vorwerfen wollen, wenn die Beweislage so gewesen wäre. Was für mich schwer zu verstehen ist, wenn man zu der Überzeugung kommt, dass die Tat "Körperverletzung mit Todesfolge" begangen wurde, wieso das Urteil nur 4,5 Jahre beträgt. Allerdings würde es mir ebenso schwer fallen, zu sagen, was eine gerechte Strafe für so eine Tat wäre.

Bist du dir sicher, dass ich eine Urteilsbegründung einfach so anfordern kann? Wenn ich § 475 StPO richtig verstehe, benötige ich ein begründetes Interesse an der Einsicht.
 
        #18  

Member

@ paff

Du siehst das schon richtig. Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 475 I, IV StPO wird nur gewährt, wenn die Privatperson ein berechtigtes Interesse an der Erlangung der Informationen aus den Akten darlegt.

Das berechtigte Interesse erfordert mehr als "bloße Neugier".

Und selbst wenn ein derartiges Interesse vorliegen sollte, kann die Auskunft noch immer nach § 475 I 2 StPO zu versagen sein. Hierbei wird abgewogen, ob das Interesse des Antragstellers oder das des Betroffenen Vorrang hat.
 
        #19  

Member

Member hat gesagt:
Daher sollte man sich bei so etwas nicht auf ein Stammtischniveau begeben und leichtfertig urteilen, weil ja schon ein bisschen was dran sein muss. Das ist nämlich oft auch falsch. Aber weil viele Leute denken, ein bisschen was muss dran sein, bleibt auch immer ein bisschen was hängen - zu unrecht.

Dazu gibt es einen guten Film, in dem der zu Unrecht Beschuldigte total kaputt gemacht wird.

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Was Du geschrieben hast, hat mich nachdenken lassen. Es ist richtig, dass zuerst an die Opfer gedacht werden muss. Da sind mir auch gleich diese guten Leute hier eingefallen: https://www.weisser-ring.de/internet/

Und ich stimme Dir zu, dass es nach der Tat zu spät ist. Es gab mal einige Werbe-Spots im TV, die sich an derart veranlagte Menschen richteten. Hier wurde dazu aufgerufen, sich helfen zu lassen, bevor es zu einer Tat kommt. Aber wer meldet sich schon freiwillig... außer vielleicht die zu erwartende Strafe ist derart hart, dass die Angst vor der eigenen Veranlagung zu groß wird.

Dazu das hier:

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Ich habe kein eigenes Kind. Aber wenn ich ein Kind hätte und ihm etwas derartiges zustoßen würde, weiß ich nicht, was ich machen würde, wenn ich die Möglichkeit hätte den Täter in die Hände zu bekommen. Ganz schwer, sich da reinzudenken.
 
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        #20  

Member

Wenn wir schon beim Thema 'Opfer' sind, welchen oft zu wenig Beachtung geschenkt wird, dann sollte man diesen Beitrag anschauen, gesendet letzten Sonntag im Schweizer TV. Wie fühlt sich das Opfer wohl, wenn es diese Reportage sieht? Für mich ist da der Geduldsfaden schon längst gerissen.

http://www.srf.ch/sendungen/reporter/der-jugendanwalt
 
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