Thailändisch lernen

Nach Heirat in Thailand zurück in Deutschland

        #11  

Member

Glückwunsch zur Hochzeit. Ich wünsche euch, dass Ihr beide glücklich werdet, und Eure Ehe hält.
 
        #12  

Member

Was spricht eigentlich für eine Einbürgerung?

Naja...vielleicht das sie (vielleicht eines Tages) AUCH in den Mietvertrag von der Wohnung reinkommt? :hehe:

In meinen Bundesland (Niederösterreich) werden Wohnungen (die im Gemeindeeigentum stehen) NUR an
Österr. Staatsbürger vergeben :tu:(in Wien ist es anders...)

Arbeitslosigkeit...Scheidung...politische Veränderungen (in Thailand und Österreich). Denke da spielten eine Menge Überlegungen eine Rolle. Sie wollte wohl einfach auf Nummer sicher gehen (denke ich) :mrgreen:

Thailand hat für SIE keine Zukunft mehr...unvorstellbar dort wieder zu leben (ausser im Urlaub oder in Rente).
Ihr gefällt es HIER ausserordentlich...fühlt sich richtig heimisch und schimpft als "echter" Österreicher über Asylanten und Migranten die unser Sozialsystem ausnützen :mrgreen:

Wenn ich da zurückdenke (vor 22 Jahren)...als ich sie einfach "einpackte" und mitnahm...hundertmal erklärt "Im from Austria"...und immer die gleiche Frage im Flugzeug: "Fäänk have many käängaruuh in Austria ???" :lach:
Ich..."Nöö my Tilak...wir fliegen in die andere Richtung !!" :hehe:

Lese immer mit Vergnügen einen Thread wo es wieder mal einen "erwischte"...viel Spass...es beginnt erst NACH der Heirat :mrgreen:

sawasdee frank69
 
        #13  

Member

Was du benötigst ist von Standesamt zu Standesamt, oder besser gesagt von Oberlandesgericht zu Oberlandesgericht unterschiedlich.

Hier zum Beispiel was das OLG Stuttgart haben will Oberlandesgericht Stuttgart - Einführung

Beim Länderverzeichnis siehst du dann wie die Verfahrensrichtlinien auf das jeweilige Land anzuwenden sind.

Lass dir auf dem Standesamt eine Liste geben, erspart dir Zeit und Nerven. Meine Frau mußte z.B. zusätzlich noch eine eidesstattliche Erklärung über ihren Familienstand abgeben.

Member hat gesagt:
Nun meine Frage an euch. Wer kann mir genau sagen, was ich brauche um die Ehe hier anerkennen zu lassen? Müssen die Übersetzungen legalisiert werden, oder langt es wenn die Originale legalisiert sind?

Das Original wird legalisiert. Für die Richtigkeit der Übersetzung steht der Übersetzer gerade.

Legalisationsverfahren kurz und knapp... das Original wird an die austellende Behörde geschickt und von der Behörde wird bestätigt das es den Beamten xy in der Behörde gibt.

Hat deine Frau schon den A1? Auch wenn ihr in Thailand geheiratet habt kommt Sie daran nicht vorbei.
Sorry für die doofe Frage aber du hast dazu nix geschrieben.

Viel Erfolg noch.
 
        #14  

Member

Member hat gesagt:
Lese immer mit Vergnügen einen Thread wo es wieder mal einen "erwischte"...viel Spass...es beginnt erst NACH der Heirat :mrgreen:

sawasdee frank69

Da hast du Recht. Das erste Jahr ist ja so schön.:mrgreen:
 
        #16  

Member

Member hat gesagt:
Wenn ich da zurückdenke (vor 22 Jahren)...als ich sie einfach "einpackte" und mitnahm...hundertmal erklärt "Im from Austria"...und immer die gleiche Frage im Flugzeug: "Fäänk have many käängaruuh in Austria ???" :lach:
Ich..."Nöö my Tilak...wir fliegen in die andere Richtung !!" :hehe:

:lach:da musste ich grad sehr lachen :)
 
        #17  

Member

oh mann frank69....
"Frage im Flugzeug: "Fäänk have many käängaruuh in Austria ???" :lach:
Ich..."Nöö my Tilak...wir fliegen in die andere Richtung !!" :hehe: "

der Spruch ist die Kirsche auf dem Pudding!!!!!:lach::lach::lach:
 
        #18  

Member

@Frank69: Sehr witzig.:D Aber einbürgern will ich nicht. Mir langt die einfache Registrierung der Ehe hier.

So, nachdem ich auch noch mit Eric Schottstädt gemailt habe, und einen Auszug seiner Mail meiner Standesbeamtin gemailt habe. ( Er schrieb das die übersetze Urkunde nicht legalisiert werden muß, und die deutschen Beamten das Wissen müssen )
Da war sie etwas angenervt. Sie schrieb mir sie hätte sich mit dem Landratsamt in Verbindung gesetzt und ihre Aussagen wären alle korrekt.

Aussage der Standesbeamtin:

Urkunde und Protokoll müßen ins deutsche übersetzt sein und legalisiert
Mein Ehefähigkeitszeugniss wird benötigt ( das ist längst in eine Konularbescheinigung eingetauscht worden )
Alle übersetzten Dokumente meiner Frau müssen legalisiert sein
Es werden alle Dokumente von mir und meiner Frau die wir in Bang Rak gebraucht haben, auch hier benötigt

Nun platzte mir aber der Kragen. Diesen Link schickte ich ihr:

service-bw: Eheschließung im Ausland - Eintragung in das deutsche Eheregister beantragen


Ich schrieb ihr nochmal alles auf was sie von mir und meiner Frau bräuchte. Dazu eine extra Spalte was alles nicht benötigt wird.

Falls meine Aussage nicht stimmt solle sie mich an nächst höhere Stelle verweisen.

Heute früh kam die Antwort, das ich Recht habe und sie Unrecht. Sie entschuldigte sich brav.

Schon traurig wenn man den Beamten sagen muss, wie sie zu arbeiten haben.
 
        #19  

Member

ja traurig, aber Du hast gewonnen :tu:
 
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