Thailändisch lernen

Mia eine schwäbische Hausfrau????

        #11  

Member



Ich würde sie mal für drei Monate im Sommer zur Probe nach D einladen und spätel dann mal drei Monate im Winter.
 
        #12  

Member



Tja, lieber bimbo, genau das ist wesentlich einfacher gesagt als getan.
 
        #13  

Member



Ja, lieber KingPing, nicht nur ich weiß ja inzwischen, wie gern Du Dich zu Wort meldest, um andere zu belehren.:wink0: Mach nur, von mir aus auch mich.:D
Schwabe schreibt von seiner LT. Wenn Du das als heiraten interpetierst - Deine Sache. Ich sehe nichts von einer geplanten geschweige denn vollzogenen Heirat, und eine Hausfrau muß ja wohl nicht zwangsläufig verheiratet sein.
Also, bevor Du andere kritisierst, sie würden über Dinge schreiben, die gar nicht gefragt sind oder nicht dort stehen, interpretiere Du erst mal weniger auf blauen Dunst hin, und dann ist alles gut.:hehe:
Ich hätte es schwabe und nun auch bimbo auch einfacher schreiben können. Nämlich, daß sie sich von dem Plan in dieser Form besser baldigst verabschieden sollten. Eben das ist meine (nicht persönliche!) Erfahrung dazu, die ich aufgeschrieben habe. Gut?

rudi1949
 
        #14  

Member



Das Problem ist bei der Sache halt, das man ohne Heiratsabsicht hier ja eigentlich fast keine Chance auf ein Visa hat, für einfache Besucher Visas sind die Bedingungen doch ziemlich hart.

Ich persönlich halte ja eher wenig von Sprüchen, aus eigener Erfahrung muß ich allerdings sagen, der hier stimmt halt doch leider oft:

Du kannst das Mädel aus der Bar kriegen, aber nicht die Bar aus dem Mädel rausbekommen ( so in etwa sollte es stimmen ::)
 
        #15  

Member



In meinem Umfeld wurden in den letzten Monaten 2 Mädels erfolgreich eingeladen. (Touristenvisum)
Abgewickelt wurde dies jeweils von einem Fachanwalt. Dies scheint mir das erfolgsversprechende zu sein.
Wenn also die Kohle nicht die Hauptrolle spielt, sollte es so versuchen, da die deutsche Handhabung zur
Visaerteilung gegen aktuelles EU-Recht verstößt.
 
        #16  

Member



@rudi1949: Der Kern der Frage von Member schwabe ist dieser:

was meint ihr ist es möglich aus einem Bargirl aus pattaya (alter 44 jahre ich 46 jahre)
eine Schwäbische Hausfrau zu machen.

Un der Titel des Threads ist:

Mia eine schwäbische Hausfrau????

Und eine Mia (เมีย) ist eine Ehefrau, daran gibt es nichts zu rütteln. Deine Aussagen, die du in deinem Posting geschrieben hast, sind ja auch alle korrekt :tu: und auch schon zig-mal beantwortet worden. Es war aber nicht Ansinnen von Member schwabe, das nachzufragen (s.o.) Lass es doch ganz einfach Member schwabe beantworten, ob er sie ehelichen oder erst mal so nach Deutschland holen will.

Liebe Grüße

KingPing
 
        #17  

Member



Member hat gesagt:
da die deutsche Handhabung zur
Visaerteilung gegen aktuelles EU-Recht verstößt.

Auf welches Recht beziehst Du Dich.

Bei unserem " Fall " half der Anwalt leider nichts. Vielleicht hätten wir den Anwalt direkt im Vorfeld einschalten sollen.



Ich vermute stark das es auch eine Goodwill-Entscheidung vom jeweilgen Bearbeiter ist.
 
        #18  

Member



@sabai11: Das würde mich auch mal interessieren, insbesondere auf welche Rechtsgrundlage eine solche Klage gestellt wurde um sie erfolgreich durchzuführen.

Was nach meinem Wissen gegen geltendes EU-Recht verstößt, ist wohl die spezielle Handhabung der Verknüpfung des Heiratsvisum oder Visum zwecks Familienzusammenführung an das Erlangen des Zertifikates A1.
 
        #19  

Member



Member hat gesagt:
@rudi1949: Der Kern der Frage von Member schwabe ist dieser:



Un der Titel des Threads ist:



Und eine Mia (เมีย) ist eine Ehefrau, daran gibt es nichts zu rütteln. Deine Aussagen, die du in deinem Posting geschrieben hast, sind ja auch alle korrekt :tu: und auch schon zig-mal beantwortet worden. Es war aber nicht Ansinnen von Member schwabe, das nachzufragen (s.o.) Lass es doch ganz einfach Member schwabe beantworten, ob er sie ehelichen oder erst mal so nach Deutschland holen will.

Liebe Grüße

KingPing
Hochverehrter KingPing!
Es ist mir zuu dumm, um des Kaisers Bart zu streiten. Ich jedenfalls sehe keinen Hinweis von schwabe auf eine beabsichtigte, geschweige denn bereits vollzogene Heirat. Aber ich freue mich für Dich, daß Du schon เมีย schreiben kannst. Und auch, daß wenigstens DU weißt, was das Ansinnen anderer ist. Wo und wann hast Du Deinen Hellseherschein gemacht?:mrgreen:
Um meine Ruhe zu haben: DU hast in allen Punkten recht!
Auch wenn ich es in meiner ersten Antwort noch etwas anders geschrieben hatte, hier meine Bitte an Dich: Fröne Deinem offensichtlichen Hobby, andere mit manchmal richtigen, manchmal auch aus der Luft gegriffenen Spitzfindigkeiten weiterhin bei den bisher üblichen Verdächtigen und lasse mich damit außen vor. Danke für Dein Verständnis!:yes:

rudi1949
 
        #20  

Member



Da ich mir nie vorstellen kann eine Thailänderin zu heiraten habe ich mich bisher nicht näher damit beschäftigt. In allen mir bekannten Fällen wurde der Visaantrag über den Anwalt eingereicht und binnen ca. 4 Wochen erteilt. Kosten etwa 2.500 Euro inkl. Anwaltskosten. Es wurde immer ein Fachanwalt für Ausländerrecht beauftragt.
 
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